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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Bedingungen gelten für die Nutzung der MIKABA-Plattform und die damit verbundenen Leistungen. Der Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO ist Bestandteil des Vertrags und wird beim Vertragsschluss ausgehändigt.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen MIKABA, Inhaber Kai Wolfgang Kilian, und dem Kunden über die Nutzung der MIKABA-Plattform und die damit verbundenen Leistungen.

(2) MIKABA schließt ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB ab — Gewerbetreibenden, Freiberuflern und Existenzgründern. Verträge mit Verbrauchern kommen nicht zustande.

(3) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Das Angebot wird online bereitgestellt und durch Annahme in der Plattform angenommen.

(2) Bei der Annahme bestätigt der Kunde, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln, und gibt seine Firmierung an.

(3) Ein Widerrufsrecht besteht nicht, da der Vertrag nicht mit einem Verbraucher geschlossen wird.

§ 3 Leistungen

(1) MIKABA erbringt je Vertragsmonat einen Content Day beim Kunden — einen Vor-Ort-Termin von 90 bis 120 Minuten durch einen von MIKABA beauftragten Fotografen — sowie die Aufbereitung und Ausspielung des dabei entstandenen Materials über die vereinbarten Kanäle.

(2) Eine bestimmte Anzahl von Beiträgen, Videos oder Bildern ist nicht geschuldet. Umfang und Art richten sich nach dem Bedarf der Kanäle.

(3) Zusätzliche Wünsche werden im nächsten Content Day berücksichtigt; eine gesonderte Vergütung fällt dafür nicht an.

(4) Ein bestimmter Erfolg ist nicht geschuldet — insbesondere keine Anzahl von Anfragen, Bewerbungen, Reichweite oder Umsatz.

(5) MIKABA darf zur Leistungserbringung Dritte einsetzen (Fotografen, Post-Produktion, technische Dienstleister).

§ 4 Werbebudget

(1) Das Budget für bezahlte Werbung ist nicht im Preis enthalten.

(2) Anzeigen laufen über das eigene Werbekonto des Kunden mit dessen eigener Zahlungsmethode. MIKABA richtet das Konto ein und verwaltet die Kampagnen, vereinnahmt das Werbebudget aber nicht und berechnet weder Aufschlag noch prozentuale Vergütung darauf.

(3) Die Freigabe des Budgets erfolgt durch den Kunden.

§ 5 Mitwirkung des Kunden

Der Kunde stellt sicher, dass

(1) die erforderlichen Zugänge bereitstehen (Google, Meta, Website) und in seinem Werbekonto eine Zahlungsmethode hinterlegt ist;

(2) der vereinbarte Termin eingehalten wird und Ansprechpartner vor Ort sind;

(3) seine Angaben zum Betrieb wahrheitsgemäß sind — Aussagen über Ausstattung, Leistungen und Qualifikationen dürfen nur beworben werden, wenn sie zutreffen;

(4) für abgebildete Personen Einwilligungen vorliegen und ein Widerruf unverzüglich in der Plattform gemeldet wird (§ 9).

§ 6 Preise und Zahlung

(1) Der Preis beträgt 600 € netto je Monat zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Die Zahlung erfolgt im Voraus, per SEPA-Lastschrift oder Karte, jeweils zu Beginn des Vertragsmonats und vor Erbringung der Leistungen dieses Monats.

(3) Bei Zahlungsverzug kann MIKABA die Leistungen bis zum Zahlungseingang aussetzen.

§ 7 Laufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag läuft monatlich. Es gibt keine Mindestlaufzeit.

(2) Beide Seiten können zum Ende des laufenden Monats kündigen, in der Plattform oder per E-Mail, ohne Frist und ohne Begründung.

(3) Material, das in einem bezahlten Monat aufgenommen wurde, wird fertiggestellt und ausgeliefert, auch wenn die Bearbeitung in den Folgemonat fällt.

§ 8 Rechte am Material

(1) Der Kunde erhält an allen fertig produzierten und ausgelieferten Inhalten ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für die Bewerbung seines Betriebs — auch nach Vertragsende.

(2) Unbearbeitetes Rohmaterial ist nicht geschuldet. Es wird 90 Tage nach Aufnahme gelöscht.

(3) MIKABA darf Ausschnitte der erstellten Inhalte als Referenz in der eigenen Außendarstellung verwenden. Der Kunde kann dem jederzeit widersprechen — formlos, ohne Nachteile.

(4) Der beauftragte Fotograf darf das Material für sein eigenes Portfolio verwenden, sofern der Kunde nicht widerspricht.

§ 9 Personen auf Aufnahmen

(1) Sind Personen erkennbar, wird deren Einwilligung vor der ersten Aufnahme über die Plattform eingeholt — einmal je Person.

(2) Der Kunde ist für die Veröffentlichung auf seinen Kanälen datenschutzrechtlich verantwortlich; MIKABA verarbeitet in seinem Auftrag (§ 10).

(3) Widerruft eine Person, meldet der Kunde dies unverzüglich in der Plattform. MIKABA sperrt die betroffenen Aufnahmen für die weitere Verwendung, zieht sie aus laufenden Anzeigen und Landingpages zurück, löscht veröffentlichte Beiträge und dokumentiert die Umsetzung.

§ 10 Datenschutz

(1) Soweit MIKABA personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag in der Anlage.

(2) MIKABA setzt Unterauftragsverarbeiter ein. Die jeweils aktuelle Liste mit Zweck und Standort ist unter mikabadigital.com/unterauftragsverarbeiter.html abrufbar.

(3) Änderungen werden mindestens 30 Tage vor Wirksamwerden angekündigt. Der Kunde kann widersprechen; in diesem Fall kann er den Vertrag zum Wirksamwerden der Änderung kündigen.

§ 11 Nutzung von Daten zur Verbesserung der Leistungen

(1) MIKABA darf Nutzungs-, Ergebnis- und Leistungsdaten auswerten, um die Leistungen, Modelle und Vorschlagsverfahren zu verbessern.

(2) Inhalte, Material und Daten eines Kunden werden nicht für einen anderen Kunden veröffentlicht oder sichtbar gemacht. Was in kanalübergreifende Auswertungen eingeht, wird zuvor anonymisiert — Branche, Ziel, Region und Kanal, nicht der Name des Betriebs.

(3) Der Kunde erhält aus diesen Auswertungen Branchen-Vergleichswerte zu seinen eigenen Ergebnissen.

§ 12 Automatische Veröffentlichung und KI-gestützte Antworten

(1) Inhalte werden dem Kunden vor Veröffentlichung zur Freigabe vorgelegt. Die Voreinstellung lautet „alles absegnen".

(2) Der Kunde kann in den Einstellungen einzelne risikoarme Vorgänge automatisieren. Automatische Antworten sind als solche gekennzeichnet.

(3) Automatische Antworten enthalten keine Zusagen — insbesondere keine Preise, Termine, Verfügbarkeiten oder Lieferzeiten.

(4) Die Verantwortung für die Kanäle des Kunden bleibt bei ihm.

§ 13 Keine Umgehung

Der Kunde beauftragt die von MIKABA vermittelten Fotografen und Dienstleister während der Vertragslaufzeit und 12 Monate danach nicht unmittelbar mit gleichartigen Leistungen.

§ 14 Mängel und Haftung

(1) Bei mangelhafter Leistung hat MIKABA das Recht und die Pflicht zur Nacherfüllung.

(2) MIKABA haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

(3) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet MIKABA nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, höchstens auf die Höhe der in den letzten zwölf Monaten gezahlten Vergütung, mindestens jedoch 5.000 €.

(4) MIKABA haftet nicht für Entscheidungen der Plattformbetreiber — Ablehnung oder Sperrung von Anzeigen, Konten oder Beiträgen durch Google, Meta oder Dritte.

§ 15 Änderungen dieser Bedingungen

MIKABA kann diese Bedingungen mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen ändern. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden, gelten die Änderungen als angenommen; bei Widerspruch endet der Vertrag zum Wirksamwerden der Änderung.

§ 16 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht.

(2) Gerichtsstand ist Erlangen, soweit der Kunde Kaufmann ist.

(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

Stand: 03.09.2026